Die General Administration of Customs China (GACC) hat die Verordnung Nr. 56 [2017] veröffentlicht, um die Advanced Manifest-Regel ( http://www.customs.gov.cn/fuzhou_customs/484128/xfdd/1900869/index.html ) anzupassen und sicherzustellen reibungslose Zollabfertigung und wirksame Stärkung der Umsetzung der sicheren Einreise und Risikoprävention durch den Zoll für Import- und Exportgüter nach/aus China. Die Regelung gilt ab dem 1. Juni 2018.
Es müssen vollständige Angaben zum Versender und Empfänger (oder zur benachrichtigenden Partei, wenn der Empfänger bestellen soll) gemacht werden. Aufgrund dieser Richtlinienanpassung ist der Unternehmenscode des nicht-chinesischen Versenders/Empfängers/der benachrichtigenden Partei erforderlich. Da in jedem Land unterschiedliche Unternehmenscodes verwendet werden, überprüfen Sie diese bitte und geben Sie sie an. Das Format von Versender, Empfänger und benachrichtigender Partei (wenn der Empfänger „AUF BESTELLUNG“ ist) muss „Codetyp + Unternehmenscode“ enthalten.
Das Verfahren der neuen Manifestanpassung führt nicht zur Offenlegung sensibler Geschäftsinformationen der Kunden. Dem Manifest hinzugefügte sensible Daten (mit Ausnahme des Namens des Empfängers) dürfen nicht auf dem vom Beförderer ausgestellten Frachtbrief aufgeführt werden. Nach der Übermittlung des Manifests an den Zoll muss das Zollpersonal die Geschäftsgeheimnisse und Geheimnisse, die für die Zollarbeit relevant sind, im Einklang mit dem Gesetz schützen.
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